AGB Haus Eichenblick Espelkamp
Belegungsbedingungen für Gastbelegungen im Haus Eichenblick Espelkamp.
Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Unterkunft. Für eine konstruktive Zusammenarbeit bitten wir um die Beachtung der folgenden Nutzungsbedingungen:
1. Allgemeines
Wir bitten Sie, nachstehende Mietbedingungen, welche die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der Unterkunft regeln, genau durchzulesen. Mit Ihrer Anmeldung/Buchungsanfrage bei Buchungen auf elektronischem Weg (Email, Internet, Buchungsanfrageformular ) werden diese Bedingungen voll anerkannt. Um den Text verständlich zu halten, haben wir uns bei den Personenbezeichnungen wie z. B. der Mieter/die Mieterin auf die männliche Form beschränkt. Wir bitten um Ihr Verständnis.
2. Belegungsanfrage
2.1 Belegungsanfragen können telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg (Email, Internet) an uns gerichtet werden. Geben Sie bitte mit der Anfrage den gewünschten Termin und die voraussichtliche Teilnehmerzahl an.
2.2 Über die Zusage von Belegungsterminen entscheidet der Geschäftsführer der Unterkunftoder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter.
3. Abschluss eines Belegungsvertrages
Der Vertrag kommt zustande, indem der Vermieter die Buchung des Mieters durch schriftliche Bestätigung/Rechnung annimmt. Der Belegungsvertrag ist somit abgeschlossen.
Für Sonderwünsche, kundenseitiger Vertragsbedingungen und den Bestand von mündlichen Nebenabreden liegt die Beweislast des Zustandekommen der Vereinbarung beim Reisenden, wenn nicht zuvor eine schriftliche Bestätigung durch die Unterkunft erfolgt ist.
4. Preise
Die Preise für Übernachtung, Endreinigung, Nebenkosten und sonstigen Dienstleistungen sind der Homepage https://hauseichenblick-espelkamp.de und der gültigen Preisliste zu entnehmen. Die Preise für Sonderwünsche etc. erfragen Sie bitte bei der Unterkunft.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Es gelten die jeweiligen, auf den Rechnungen / Buchungsbestätigungen vermerkten Zahlungsbedingungen. Falls der Mietpreis nicht bis zum genannten Zahlungstermin gezahlt wurde, gilt dies als Rücktritt. Auf 6.1 wird hingewiesen.
5.2 Anfallende Nebenkosten wie Strom und Wasser werden bei unserer Unterkunft nicht gesondert abgerechnet. Nur sofern in der Buchungsbestätigung / Rechnung ein Hinweis auf gesonderte Berechnung der Nebenkosten enthalten ist, fallen diese zusätzlich an.
5.3 Für die Endreinigung wird jeweils ein einmaliger Betrag erhoben, der zusätzlich zur Miete zu zahlen ist. Die Preise sind der Homepage https://hauseichenblick-espelkamp.de und der gültigen Preisliste zu entnehmen.
6. Rücktritt
6.1 Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Die Absage muss schriftlich erfolgen. Dem Rücktritt steht gleich, dass der Mieter nicht anreist bzw. der Mietpreis nicht bis zum fälligen Zahlungstermin gezahlt wurde.
– Gäste erhalten bis 5 Tage vor dem Check-In eine vollständige Rückerstattung
– Gäste erhalten innerhalb von 5 Tagen vor dem Check-In eine anteilige Rückerstattung von 50%
– Gäste erhalten bei Stornierung am Anreisetag keine Rückerstattung
6.2 Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
- Leistung und Pflichten
7.1 Die Vermietung erfolgt nur an die im Mietvertrag aufgeführten Personen. Nur diesen ist das Wohnen im Mietobjekt oder in den Mietobjekten gestattet.
7.2 Die Schlüsselübergabe erfolgt per Schlüsselbox. Ein Check-In ist ab 16:00 Uhr jederzeit möglich.
7.3 Das Mietobjekt wird in sauberem und vertragsgemäßem Zustand übergeben. Werden vom Mieter keine Mängel gerügt, gilt der Zustand als einwandfrei.
7.4 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt pfleglich und mit Sorgfalt zu behandeln. Die Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages und liegt im Mietobjekt aus.
7.5 Das Mietobjekt nebst Schlüssel ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben.
7.6 Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.
7.7 Bei Nichtbeachtung der Hausordnung, insbesondere bei fehlender Rücksichtnahme auf andere Mieter und Nachbarn z.B. durch Ruhestörungen oder Beschädigungen an der Unterkunft oder des Inventars, sind wir berechtigt, je nach Art und Umfang des Verstoßes, Gruppenmitglieder oder die ganze Gruppe mit Strafzahlungen in Höhe von 20€ – 50€ pro Person und Verstoß zu belegen oder Teile der Gruppe bis hin zur ganzen Gruppe durch die Verwaltung des Geländes zu verweisen. Bei missbräuchlicher Nutzung des Hauses, z.B. als Partyhaus, gilt dies gleichfalls.
Rücktritt der Unterkunft Eichenblick Espelkamp
8.1 Die Unterkunft Eichenblick Espelkamp ist berechtigt, im Einzelfall aus einem wichtigen Grund (nicht vorhersehbare Umstände) vom Mietvertrag zurückzutreten.
8.2 Der Mietvertrag kann ohne Einhaltung von Fristen durch den Vermieter gekündigt werden, wenn der Mieter oder eine mitreisende Person sich in störender oder zerstörender Weise verhält, die Hausordnung nicht beachtet oder den anderen Gästen ein Verbleib des Mieters in der Unterkunft nicht zugemutet werden kann.
8.3 Die außerordentliche Kündigung erfolgt in jedem Fall bei Verstößen gegen das absolute Rauchverbot im Mietobjekt.
8.4 Der Anspruch des Vermieters auf die gesamte Miete und ggfs. Schadenersatz bleibt bestehen.
9. Haftungsausschluss
9.1 Für die Benutzung der Unterkunft und des Grundstückes übernimmt der Vermieter keine Haftung.
9.2 Eltern haften für ihre Kinder.
9.3 Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder mitreisende Personen verursacht werden.
9.4 Die Verantwortung und Haftung bei Gruppenbuchungen (auch bei Beschädigungen des Hauses oder des Inventars) übernimmt der Leiter der Gruppe. Jeder Leiter muss daher mindestens 18 Jahre alt (volljährig) sein.
9.5 Die Haftung des Vermieters für Schäden insbesondere an den von den Teilnehmenden mitgebrachten Gegenständen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Rahden. Es gilt deutsches Recht als vereinbart.
11. Sonstige Regelungen
11.1 Alkohol: Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten.
11.2 Hausrecht: Der Vermieter übt das Hausrecht in Vertretung des Rechtsträgers aus. Bei Verletzung der Hausordnung kann der Geschäftsführer oder ein Beauftragter ein Hausverbot erteilen. Die Gründe sind dem Mieter mitzuteilen.
Sitz der Gesellschaft:
Franziska Dyck und Peter Fast,
Lauenburger Str, 15a,
32339 Espelkamp,
Amtsgericht Rahden,
Steuernummer 33159111459